Anerkennung Diplom
Anerkennung altrechtlicher kantonaler Diplome
Orthoptistinnen und Orthoptisten, die ihren kantonalen Ausbildungsabschluss erworben haben, bevor das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) das Ausbildungsprogramm der Schule offiziell anerkannt hat, können ihren Abschluss nachträglich beim SRK anerkennen lassen.
Dies betrifft Abschlüsse, die von Schulen ausgestellt wurden, bevor das SRK die Qualität und Inhalte der jeweiligen Ausbildung geprüft und genehmigt hat. Mit der nachträglichen Anerkennung durch das SRK wird der Abschluss eidgenössisch anerkannt und erfüllt die Voraussetzung für die Registrierung im NAREG (Nationales Register der Gesundheitsberufe).
Orthoptistinnen und Orthoptisten mit einem vom SRK-registrierten Schweizer Diplom (im NAREG registriert) sind automatisch berechtigt, den Titel «dipl. Orthoptistin HF / dipl. Orthoptist HF» zu führen.
Für eine schriftliche Bestätigung des Titels kann eine Titelbescheinigung beim SRK beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie des Diploms/Anerkennungsausweises
- Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments (z. B. Pass oder Identitätskarte, beidseitig)
- Bei Namensänderungen: Kopie eines amtlichen Dokuments (z. B. Familienbüchlein)
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erfolgt auf Basis des schweizerischen Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV) sowie der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Dies ermöglicht einen Vergleich ausländischer Ausbildungsabschlüsse mit dem schweizerischen Bildungsgang Dipl. Orthoptistin HF / Dipl. Orthoptist HF.
Schweizer Standards in der Orthoptik
Die Orthoptik-Ausbildung in der Schweiz wird auf der Tertiärstufe angeboten und basiert auf dem Rahmenlehrplan vom 10.10.2022.
Für weitere Details besuchen Sie bitte die Website des Schweizerischen Roten Kreuzes.