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Berufsvorsorge

Berufliche Vorsorge in der Schweiz

Swiss Orthoptics empfiehlt bei Teilzeitarbeit folgendes Vorgehen:

  1. Anpassung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad
    Wenn Sie den Koordinationsabzug im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad wählen, sinkt die Einstiegsschwelle. Dadurch ist auch bei kleinen Pensen eine Anmeldung bei der Pensionskasse möglich.

    Tipp für Arbeitgebende: Kleine und mittlere Unternehmen können ihre Arbeitnehmenden in drei verschiedene Kategorien unterteilen. Dies ermöglicht bei jeder Kategorie einen anderen Koordinationsabzug. So können Sie den Koordinationsabzug im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad wählen, auch wenn andere Angestellte eine andere Lösung bevorzugen.

  2. Absicherung bei mehreren Arbeitgebenden
    Wenn Sie mehrere Arbeitgebende haben, können Sie den vollen Lohn bei einem Arbeitgebenden versichern lassen. Die Differenz begleichen Sie selbst und fordern die entsprechenden Mehrkosten bei den anderen Arbeitgebenden ein.

  3. Anmeldung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
    Bei kleinen Pensen können Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anmelden und Ihren Lohn dort versichern lassen. Die Hälfte der Kosten können Sie bei dem beziehungsweise den Arbeitgebenden einfordern.

  4. Einzahlung in die dritte Säule
    Wenn Sie in die dritte Säule anstelle der Pensionskasse einzahlen, müssen Sie die jährlich ändernden Sätze einhalten.

  5. Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionskasse
    Wenn Sie Ihr Pensum reduzieren oder vorübergehend keine Anstellung haben, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig in Ihrer bisherigen Pensionskasse weiterversichern lassen. Diese Möglichkeit ist zeitlich begrenzt, hilft jedoch, Vorsorgelücken zu vermeiden und den kontinuierlichen Aufbau Ihres Altersguthabens zu gewährleisten.