Ab 2026 können nur Orthoptistinnen und Orthoptisten mit einem anerkannten HF-Abschluss sowie Fachärztinnen und Fachärzte die orthoptischen Leistungen über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen.
Orthoptistinnen und Orthoptisten mit einem altrechtlichen kantonalen Abschluss (vor der SRK-Anerkennung der Ausbildungsstätte) müssen ihr Diplom nachträglich durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) anerkennen lassen, um die formellen Voraussetzungen für die Abrechnungspflicht zu erfüllen.
Orthoptistinnen und Orthoptisten mit im Ausland erworbenen Diplomen müssen ebenfalls die SRK-Anerkennung beantragen. Die Ausbildung wird mit dem schweizerischen HF-Diplom verglichen; gegebenenfalls sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich. Nach erfolgreicher Anerkennung erfolgt die Registrierung im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG).
Die Orthoptistinnen und Orthoptisten werden im Abrechnungssystem über die Global Location Number erfasst sein.